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Auszug aus - https://newstopaktuell.wordpress.com/2014/10/31/antrag-auf-erstattung-aller-gezahlten-steuern/

 

"...mit den erhobenen Steuern werden Menschenrechtsverletzungen gegen Bürger begangen. Menschenrechtsverletzungen sind permanent-fortgesetzte Straftaten.

 

Steuern sind Fördermittel, die dem Schenkungsrecht unterliegen.

Ein Schenkungsrecht ist jedoch keine Schenkungspflicht.

 

Werden meine vorstaatlichen Menschenrechte nicht praktiziert, habe ich keine Veranlassung einem Unrechtsystem etwas schenken zu sollen, wenn diese Schenkungen der Förderung von Kriminalität innerhalb, sowie außerhalb des hiesigen Landes dienen.

 

Die Angehörigen des hiesigen Landes sind sogar verpflichtet, die Steuern nicht zu zahlen, wenn sie wissen, dass damit die Kriminalität gefördert wird. Sonst billigt der Steuerzahler belohnend Straftaten (Menschenrechtsverletzungen) und macht sich selbst strafbar.

 

Der Stillstand der Rechtspflege wurde über das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte bereits nachgewiesen.

 

Jeder Steuerzahler haftet danach auch für die Regierungskriminalität, wenn Steuerzahler damit die Straftaten billigend oder auch unter Zwang fördern, denn Untätigkeit und Unterlassung der Steuerzahlung zur Förderung der Regierungskriminalität schützt nicht vor Strafe oder Haftung.

 

Da ich nun von entsprechenden Machenschaften weiß, habe ich nicht vor mich strafbar zu machen, indem ich durch Zahlung von Steuern Menschenrechtsverletzung und sonstige kriminellen Handlungen unterstütze.."

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